Die diesjährige Mitgliederversammlung des FC Schöningen 08 e.V. findet am
statt, zu der gemäß § 12 der Vereinssatzung hiermit herzlich eingeladen wird.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Anwesenheit
3. Genehmigung des Protokolls
4. Ehrungen
5. Berichte des Vorstandes
6. Anträge
7. Anfragen und Mitteilungen
Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht muß persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Gewählt werden können Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Anträge müssen bis 12. März 2010 dem Vorstand schriftlich vorliegen.
Schöningen, den 08.02.2010
Der Vorstand
Klaus Gruhnert
1. Vorsitzender